Kompensationsentscheidung bei überlanger Verfahrensdauer – und die Dauer der Untersuchungshaft

Bei der Kompensationsentscheidung wegen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen ist unabhängig von der Dauer der anrechenbaren Untersuchungshaft. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Der Kompensationsentscheidung legte das Landgericht rechtsfehlerfrei zugrunde, dass es in den einzelnen Verfahrensabschnitten insgesamt zu einer rechtsstaatswidrigen …