Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung: Kündigung ohne Bestätigung wirksam

Dass ein Versicherungsvertrag beendet ist, auch wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt, hat das Oberlandesgericht Braunschweig deutlich gemacht. Dem Hinweisbeschluss lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin hatte bei der beklagten Gesellschaft eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. …