Bagatellschaden und die Wartepflicht

Eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gemäß E.1.1.3 AKB 2015 (Bl. 32R GA), den Unfallort nicht zu verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht), setzt voraus, dass die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen gemäß …

Überleitung eines Arbeitnehmers – während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

Bestimmt ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit, dass ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell grundsätzlich die Bezüge erhält, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhielte, so fingiert diese tarifvertragliche Vorschrift die auszuübende Tätigkeit in der Freistellungsphase. Der Arbeitnehmer ist deshalb im …