Das unzulässige Ablehungsgesuch

Ein unzulässiges Ablehnungsgesuch ist unter Mitwirkung der der zuständigen Spruchgruppe angehörenden (abgelehnten) Richter des Bundesgerichtshofs zu verwerfen. Grundsätzlich entscheidet über ein Ablehnungsgesuch zwar das Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört, ohne dessen Mitwirkung (§ 45 Abs. 1 ZPO). Aus Gründen …