Ausländerfeindliche / rassistische Äußerungen als fristloser Kündigungsgrund

Grobe Beleidigungen in Form ausländerfeindlicher/rassistischer Äußerungen sowohl in verbaler Form als auch im Rahmen eines WhatsApp-Verkehrs können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht einer entsprechenden Kündigung auch bei kurz zuvor abgeschlossenem Altersteilzeitvertrag nicht …