Wann ist das Überholen unzulässig?

Das Überholen ist unzulässig, wenn ein Verkehrsteilnehmer, dessen Sicht auf eine Straßenkreuzung durch ein vorausfahrendes Fahrzeug und wegen einer Straßenkrümmung verdeckt ist, den Verkehrsraum vor sich nicht voll übersehen kann. Er darf sich nicht darauf verlassen, dass wartepflichtige Verkehrsteilnehmer, die …

Pflichten beim Überholen

Reicht die Fahrbahn für ein sicheres Zweitüberholen oder – bei Vorhandensein eines stehenden Hindernisses – für ein sicheres Vorbeifahren des einen Kraftfahrers und ein gleichzeitiges Überholen durch einen zweiten Kraftfahrer nicht aus, so hat regelmäßig der Kraftfahrer den Vortritt, der …

Fixierungen in der hessischen Psychiatrie

Das Bundesverfassunsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Fulda1 zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfe bei psychischen Krankheiten als unzulässig abgelehnt. Das Vorlageverfahren betrifft die landesrechtliche Regelung zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen …

Fristenkalender – und die Berufungsbegründungsfrist

Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen so notiert werden müssen, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben. Insoweit kommen besondere Spalten für Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen …

Fristenkalender – und das Empfangsbekenntnis

Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst unterzeichnen, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist. Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen …

Berufungsbegründungsfrist – und die Vorfrist

Ein Rechtsanwalt muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Dazu gehört nach feststehender Rechtsprechung die allgemeine Anordnung, dass jedenfalls bei Prozesshandlungen wie einer Berufungsbegründung, deren Vornahme nach ihrer Art mehr als nur einen geringfügigen …