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Tag: 10. August 2019
Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit anerkennen
Die Exposition gegenüber dem aromatischen Amin o-Toluidin in Benzin und Motoröl ist ursächlich für die Erkrankung. Berufskrankheiten sind – ebenso wie Arbeitsunfälle – Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählt nach der BK Nr. 1301 auch ein Blasentumor durch aromatische Amine …