Kinderlärm aus der Nachbarwohnung

„Gepolter“ und „Getrampel“ der über den Klägern wohnenden Familie mit Kindern ist hinzunehmen. Das Amtsgericht München hat im vorliegenden Fall die Klage der Nachbarn auf Unterlassung weiterer Ruhestörung abgewiesen. Die verheirateten Kläger leben in München-Hasenbergl in einer Mietwohnung direkt unter …