Einmal mehr hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen beschäftigt.
Der Bundesfinanzhof hat dabei seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass bei einer Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, …