Der Bundesfinanzhof hatte über die Frage zu entscheiden, wie weit der Gutglaubensschutz gehen (und Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides erfolgreich beantragt werden) kann, wenn Angaben in den Rechnungen des Leistungserbringers unzutreffend sind.
In dem entschiedenen Fall begehrte die Antragstellerin für …