Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das schiedsrichterliche Verfahren (§§ 1025 ff. ZPO) sind auf ein obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. Nach § 1029 Abs. 1 ZPO können die Parteien in einer Schiedsvereinbarung alle oder einzelne Streitigkeiten, die …