Über die Frage, ob der Gewinn einer gemeinnützigen Karnevalsgesellschaft aus dem Verkauf von Karnevalsorden der Körperschaftsteuer unterliegt, hatte das Finanzgericht Köln zu entscheiden. Das Gericht hat die Frage bejaht.
Der Verkauf von Karnevalsorden sei, so das Finanzgericht Köln, von der …