Bei Beauftragung eines Schranks, der individuell auf Basis eines Aufmaßes angefertigt wird, besteht kein Widerrufsrecht des Bestellers.
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall trat eine Münchnerin über die Plattform „My-Hammer“ mit einer Schreinerei aus Oberbayern in Kontakt wegen …