Ist die Berufungsentscheidung in Bezug auf einen Streitgegenstand auf zwei oder mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Revisionsbegründung beide bzw. alle Erwägungen angreifen.
Nur dann ist sie im Falle ihrer Berechtigung geeignet, die Entscheidung in Frage …