Das Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – und kein Ausgleichsanspruch

Nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft bestehen keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil. Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung …

Das Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – und kein Ausgleichsanspruch

Nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft bestehen keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil. Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung …

Die Schenkung mit Nutzungsrecht

Das der Erblasserin eingeräumte Wohn- und Rückforderungsrecht steht dem Beginn der Zehnjahresfrist nicht entgegen, nach der eine Schenkung bei der Nachlassverteilung nicht mehr zu berücksichtigen ist. Mit dieser Begründung hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in dem hier vorliegenden Fall entschieden, …

Grundstücksschenkung mit Nießbrauchsvorbehalt und Pflegevereinbarung – und die Beeinträchtigung des  Vertragserben

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB muss zwischen dem Vorliegen einer Schenkung einerseits und der Absicht des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, andererseits unterschieden werden. Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung …