Mietet ein Unfallgeschädigter ein klassenniedrigeres Ersatzfahrzeug an, muss er auch für dieses Fahrzeug die wirtschaftlich günstigste verfügbare Lösung wählen; erstattungsfähig sind nur die hierfür erforderlichen Kosten.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an die Erstattung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen weiter präzisiert. …

















