Eine Kostenentscheidung in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO verliert ihre Wirksamkeit, wenn eine abweichende Kostenentscheidung in einem nachfolgenden Klageverfahren ergeht.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wendet sich die Beklagte gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss …




















