Bei einer Gesamtstrafenbildung begegnet die Einbeziehung einer früheren Geldstrafe nach § 55 Abs. 1 StGB rechtlichen Bedenken, soweit die frühere Verurteilung wegen „unerlaubten“ Besitzes von Betäubungsmitteln erfolgt ist, weil der Angeklagte vorsätzlich in seinem Wohn- und Schlafzimmer knapp 38 Gramm …
Schlagwort: Gesamtstrafenbildung
Die als Jugendlicher begangene Tat – und die Einbeziehung einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht
Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die er als Jugendlicher beging, kommt die Einbeziehung einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht wegen einer als Heranwachsender begangenen Tat in entsprechender Anwendung der §§ 32, 105 Abs. 2 JGG nicht in Betracht. Nach …
Die frühere Verurteilung in einem anderen EU-Staat – und die fehlende Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung
Der Ausgleich für die fehlende Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung mit einer (noch nicht vollständig vollstreckten) EU-ausländischen Strafe ist im Falle der Verhängung einer zeitigen Freiheitsstrafe bei der Strafzumessung konkret – durch eine Bezifferung des Nachteils – vorzunehmen. In dem hier vom …
Die Einzelfreiheitsstrafe unter sechs Monaten
Die Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (§ 47 Abs. 1 StGB) und dies in den Urteilsgründen dargestellt wird …
Verwarnung mit Strafvorbehalt – und die spätere Gesamtstrafenbildung
Die „Verurteilung“ zu einer vorbehaltenen Geldstrafe durch einen Beschluss nach § 59b Abs. 1 StGB ist keine frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB. Als „frühere Verurteilung“ gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB …
Die im Strafurteil versehentlich gebildete nachträgliche Gesamtstrafe – und die Revisionsentscheidung
Sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB nicht gegeben, weil einer weiteren vorausgegangenen Verurteilung Zäsurwirkung zukommt, muss die Bildung einer Gesamtstrafe hinsichtlich der beiden Vorverurteilungen demnach dem Verfahren gemäß § 460 StPO überlassen bleiben. Wurde …
Gesamtstrafenbildung – und das früher verhängte Fahrverbot
Ein in einer früheren Entscheidung verhängtes Fahrverbot ist als Nebenstrafe zwar nach § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB grundsätzlich aufrechtzuerhalten, wenn mit der Strafe aus der früheren Verurteilung eine Gesamtstrafe zu bilden ist. Dies gilt indes nicht, wenn die …
Die rechtskräftige Gesamtstrafe ohne Einzelstrafen – und die spätere weitere Verurteilung
Das Gericht hat davon abzusehen, die (Gesamtgeld)Strafe aus einem früheren Urteil in die Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen, wenn dieses Urteil keine Einzelstrafen enthält. Stattdessen ist ein Härteausgleich zu gewähren. Dieses Vorgehen entspricht der Rechtsprechung des 1., 2., 3. und 4. Strafsenats des …
Die nicht mehr mögliche Gesamtstrafenbildung – und der Härteausgleich
Scheitert eine nach § 55 Abs. 1 StGB an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung daran, dass die zunächst erkannte Strafe bereits vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so fordert eine darin liegende Härte einen angemessenen Ausgleich bei der Bemessung der neuen Strafe. …
Mehrere Vorverurteilungen bei der Gesamtstrafenbildung – und die Zäsurwirkung
In Fällen, in denen mehrere Vorverurteilungen nach der Regelung des § 55 StGB untereinander gesamtstrafenfähig sind, entfaltet unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann, lediglich die zeitlich …
Die Festsetzung der Gesamtstrafe – und die vorläufig eingestellten Straftaten
Die Festsetzung der Gesamtstrafe innerhalb der durch § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StGB gezogenen Grenzen ist ein eigenständiger Strafzumessungsvorgang, der den allgemeinen Grundsätzen des § 46 StGB unterliegt. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 StGB hat …
Die zwischenzeitliche Berufungsverhandlung in anderer Sache – und die Gesamtstrafenbildung
Eine Gesamtstrafenbildung ist gemäß § 55 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB möglich, wenn nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Taten in einer Berufungsverhandlung in anderer Sache zur Sache verhandelt wurde.
Bei einem die Berufung als unzulässig verwerfenden Urteil oder einer …
Einziehung eines Tatfahrzeugs – und die Strafzumessung
Die Einziehung des zur Begehung der Betäubungsmittelstraftaten genutzten Kraftfahrzeugs nach § 33 BtMG, § 74 Abs. 1 und 3 Satz 1 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe.
Sie stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar1.
Wird dem Täter auf …
Auslieferung – und die Gesamtstrafenbildung
Auch bei der Gesamtstrafenbildung ist der Spezialitätsgrundsatz nach § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG zu beachten.
Die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes bewirkt ein Vollstreckungshindernis1 und steht hier der Einbeziehung eines früheren Urteils, das zu Straftaten ergangen ist, die …
Tateinheit statt Tatmehrheit – und das Verschlechterungsverbot bei der Strafzumessung
Werden mehrere als selbstständig abgeurteilte Taten vom Rechtsmittelgericht als tateinheitlich begangen behandelt, steht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO der Verhängung einer Strafe nicht entgegensteht, die die bisher höchste verhängte Einzelstrafe übersteigt.
Zwar gilt das Verschlechterungsverbot …
Gesamtstrafenbildung – mit einer bereits vollstreckten Geldstrafe
Für eine Gesamtstrafenbildung ist es ohne Bedeutung, dass die einzubeziehenden früheren Geldstrafen inzwischen als Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt wurden, wenn die Vollstreckung zum Zeitpunkt des ersten Urteils noch nicht erledigt war.
Für die Frage der Erledigung bleibt der Zeitpunkt des ersten Urteils …
Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung früherer Strafen – und die bereits erbrachten Bewährungsauflagen
Werden frühere Strafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war, nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB in eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitstrafe einbezogen, entfällt die ursprünglich gewährte Strafaussetzung zur Bewährung.
Das Gericht ist daher gehalten, gemäß § …
Ausländische Strafen – und ihre Berücksichtigung bei der Gesamtstrafenbildung
Ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit nicht gesamtstrafenfähig1.
Liegen aber ansonsten die Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung vor, muss der Tatrichter sie im Rahmen der Strafzumessung über den Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafübels zugunsten …
Gesamtstrafenbildung – und die Darstellung der früheren Verurteilungen in den Entscheidungsgründen
Die Urteilsgründe zur Gesamtstrafenbildung leiden an einem Darstellungsmangel bereits deshalb, wenn sie sich nicht zum Eintritt der Rechtskraft der vorausgegangenen Urteile verhalten.
Dies gilt auch, wenn sich zwar dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe noch hinreichend sicher entnehmen lässt, dass die Vorverurteilungen …
Strafzumessung bei Tatserien – und die Folgen für das Opfer
Dem Täter sind Beeinträchtigungen des Opfers nur mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten anzulasten, soweit sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind.
Beeinträchtigungen, die sich erst aus der Vielzahl der Taten ergeben, können erst bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden1.…
Einbeziehung einer früheren Strafe – und die Begründung der Gesatmstrafenbildung
Die Gesamtstrafenbildung ist im Urteil gesondert zu begründen1.
Bei der Einbeziehung einer Strafe aus einem früheren Urteil müssen dabei aber nicht notwendigerweise der Lebenssachverhalt, welche der damals abgeurteilten Tat zugrunde lag, und die Strafzumessungserwägungen des einbezogenen Urteils im …
Gesamtstrafenbildung – und der Vollstreckungsstand der Vorverurteilung
Hinsichtlich der Gesamtstrafenbildung leiden die Urteilsgründe an einem Darstellungsmangel, wenn sie sich nicht zum Vollstreckungsstand einer Vorverurteilung des Angeklagten verhalten.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beging der Angeklagte nach den Feststellungen der Strafkammer fünf der abgeurteilten Taten zu …
Zäsurwirkung, zwei Gesamtstrafen – und das zu hohe Gesamtstrafübel
Bei der infolge der Zäsurwirkung einer zwischenzeitlichen Verurteilung obligatorischen Bildung von zwei Gesamtstrafen ist nochmals das daraus resultierende Gesamtstrafübel für den Angeklagten besonders in den Blick zu nehmen.
Denn sofern die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Strafe zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen führt, …
Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht
Bei Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht ist in der neuen Verhandlung die Gesamtstrafe nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen1.
Dabei ist das Verschlechterungsverbot des § …
Freiheitsstrafe, Geldstrafe – und die Gesamtstrafenbildung
Ob beim Zusammentreffen einer Freiheitsstrafe mit Einzelgeldstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird oder eine Geldstrafe oder Gesamtgeldstrafe selbständig neben der Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts1.
Dabei hat es unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu prüfen, …
Die vor mehreren unerledigten Verurteilungen begangene Tat
Ist eine neu abgeurteilte Tat zeitlich vor mehreren unerledigten Verurteilungen begangen worden, die untereinander nicht auf eine Gesamtstrafe zurückgeführt werden können, ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 1 StGB nur mit den Strafen aus der zeitlich ersten Verurteilung …
Die bereits vollstreckte Einzelstrafe – Härtefallausgleich statt nachträglicher Gesamtstrafe
Ist nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung an sich möglich, scheitert sie aber daran, dass die früher erkannte Strafe bereits vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, oder wird durch die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung die Bildung einer Gesamtstrafe verhindert, ist …
Strafzumessung – und die Bemessung der Gesamtstrafe
Die Bemessung der Gesamtstrafe nach § 54 Abs. 1 StGB ist ein eigenständiger Zumessungsakt, bei dem die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen sind. Dabei sind vor allem das Verhältnis der einzelnen Taten zueinander, ihre größere …
Gesamtstrafenbildung – und die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung
Die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden unerledigten Vorverurteilung entfällt nicht, wenn in der neuen oder einer früheren Gesamtstrafenentscheidung gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von der Einbeziehung abgesehen wurde1. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7. Dezember 2016 – 1 StR …
Einzelfreiheitsstrafe + Einzelgeldstraf = Gesamtfreiheitsstrafe?
Ob beim Zusammentreffen einer Einzelfreiheitsstrafe mit Einzelgeldstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird oder eine Geldstrafe oder Gesamtgeldstrafe selbstständig neben der Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts1. Dabei hat das Gericht unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu prüfen, ob …
Gesamtstrafenbildung – und die Zäsurwirkung einer früheren Jugendstrafe
Zäsurwirkung kommt nur solchen Urteil zu, auf die § 55 StGB Anwendung findet und mit deren Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden kann1. Dies ist bei einer Verurteilung zu Jugendstrafe wegen der bei getrennter Aburteilung rechtlich ausgeschlossenen Gesamtstrafenbildung nach § 55 …
Gesamtstrafe – und ihre Bemessung
Die Bemessung der Gesamtstrafe im Rahmen der Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ist im Wege einer Gesamtschau des Unrechtsgehalts und des Schuldumfangs durch einen eigenständigen Zumessungsakt vorzunehmen1. Der Summe der Einzelstrafen kommt nur ein geringes Gewicht zu, maßgeblich …
Strafzumessung – und die zu erwartende Wirkung der Strafe
Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihre Folgen in seine Entscheidung einzustellen1. Das Gericht muss daher mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben der Angeklagten zu erwarten sind (§ 46 …
Gesamtstrafenbildung – und die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung
Nötigt die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung zur Bildung zweier Gesamtstrafen, muss das Gericht einen sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ausgleichen. Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst …
Strafbemessung bei der Gesamtstrafenbildung
Bei der Bemessung einer Gesamtstrafe hat im Falle eines engen Zusammenhangs der Taten die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen als dies sonst der Fall wäre1. Ein Strafschärfungsgrund, der auf sämtliche Straftaten zutrifft und der bereits bei der …
Die fehlerhafte Gesamtstrafenbildung – und das Verbot der reformatio in peius
Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des …
Sexuelle Nötigungen – und die psychologische Behandlung des Opfers
Es kann nicht bereits bei der Strafrahmenwahl und bei der konkreten Zumessung der Einzelstrafen strafschärfend berücksichtigt werden, dass das Opfer infolge der Taten psychologische Unterstützung zur Bewältigung des Geschehens benötige und dass die Taten sich insgesamt über einen sehr langen …
Auslieferung, Gesamtsstrafenbildung – und der Spezialitätsgrundsatz
Erfasst ein Europäische Haftbefehl lediglich die im hiesigen Verfahren gegenständliche Straftat und ist der Angeklagte nur zur Verfolgung dieser Straftat ausgeliefert worden, so wird hiervon die Vollstreckung einer früher verhängten Geldstrafe nicht umfasst.
Solange der Angeklagte daher nicht auf die …
Bereits vollstreckte Vorverurteilungen – und der Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung
Soweit gesamtstrafenfähige Vorstrafen zur Zeit des Urteils bereits vollstreckt waren, ist vom Tatgericht die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern, insbesondere wenn die Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurden1.
Der Härteausgleich ist – gegebenenfalls – in die Bemessung der …