Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut1 mit der Frage einer Gehörsverletzung bei vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht angenommener Bindung an widersprüchliche Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts zu befassen:
Das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen …
















