Der Tatbestand der Einfuhr erfordert keinen eigenhändigen Transport des Betäubungsmittels über die Grenze. Mittäter einer Einfuhr im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB kann ein Beteiligter deshalb auch dann sein, wenn das Rauschgift von einer anderen Person in das …
Schlagwort: BTM-Delikte
Der Vorsatz des Gehilfen
Zwar muss der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag sowie die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich halten und billigen. Er braucht aber Einzelheiten der Haupttat nicht zu kennen und keine bestimmte Vorstellung von ihr zu …
Das Dreifache der nicht mehr geringen Menge
Für den Bundesgerichtshof bestehen durchgreifende rechtliche Bedenken dagegen, einem Angeklagten bei der Strafrahmenwahl und bei der Strafzumessung im engeren Sinn strafschärfend anzulasten, dass die nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln “jeweils um ein Mehrfaches überschritten” sei.
Eine lediglich geringe Überschreitung der …
BTM-Handel – und die Bewertungseinheit
Alle Betätigungen, die sich auf den Betrieb derselben, in einem Akt erworbenen Menge an Betäubungsmitteln richten, werden als Bewertungseinheit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden, weil der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zwecke gewinnbringender Veräußerung bereitgehalten werden, …
Einfuhr von Betäubungsmitteln – und die Täterschaft des Empfängers
Es ist nicht erforderlich, dass der Täter der Einfuhr das Rauschgift eigenhändig ins Inland verbringt. Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, …
BTM-Einfuhr und -Handel
Grundsätzlich ist neben dem bewaffneten unerlaubten Handeltreiben eine Verurteilung wegen bewaffneter unerlaubter Einfuhr nicht möglich.
Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: “wer … ohne Handel zu treiben, einführt …”1.…
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – und das Butterfly-Messer
Das für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes1 notwendige Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer …
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – und die einheitliche Tat
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit1.
Dabei bilden verschiedene Betätigungen, die auf die …
Die Cannabisplantage – und die Einziehung des Grundstücks
Ein Grundstück ist als Tatmittel oder Tatwerkzeug im Sinne von § 74 Abs. 1 Var. 2 StGB grundsätzlich ein geeigneter Einziehungsgegenstand. Gegenstände, die zur Begehung der Tat oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (instrumenta sceleris), können eingezogen werden.…
Verfall – und das Zahlungsversprechen des BTM-Kunden
Nach § 73 Abs. 1 StGB kann der Verfall nur hinsichtlich Gegenständen angeordnet werden, die der Täter für die Tat oder aus ihr tatsächlich erlangt hat.
Ein bloßes – zivilrechtlich nicht durchsetzbares, da nichtiges – Zahlungsversprechen eines Betäubungsmittelabnehmers stellt aber …
Die nicht mehr ganz geringe Menge
Eine geringe Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund1.
Das Zweieinhalbfache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden kann.
Der für sich …
Internationaler Drogenkurier – und der Transport als Handeltreiben
Unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern1. Das weit auszulegende Tatbestandsmerkmal „Handeltreiben“ wird im Hinblick auf die „weit nach vorne“ gelegte …
BTM-Besitz
Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten1.
Eine kurze Hilfstätigkeit ohne Herrschaftswillen genügt …
Kokainkauf mit Baseballschläger
Der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist auch dann erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den sonstigen Gegenstand erst in der Schlussphase des Betäubungsmittelerwerbs vor dessen Beendigung mit sich führt, auch wenn das Grunddelikt bereits …
Der Handel mit Betäubungsmitteln – und die Vorgespräche
Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist weit auszulegen. Danach ist Handeltreiben im Sinne dieser Vorschriften jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln …
Der Dealer mit der Schreckschusspistole
Gas- und Schreckschusswaffen sind nur dann Schusswaffen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn nach deren Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der Munition nach vorne durch den Lauf austritt.
Hierzu hat der Tatrichter regelmäßig besondere …
Der Dealer – und die Tateinheit
Wickelt ein Dealer seine Geschäfte dergestalt „auf Kommission“ ab, dass er mit dem Erlös aus dem vorangegangenen Abverkauf der von ihm erworbenen Betäubungsmittel jeweils den nächsten Ankauf bei seinem Lieferanten beglich, so liegt hierin eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens …
In dubio pro reo – bei BTM-Delikten
Nach der Entscheidungsregel „in dubio pro reo“ hat das Tatgericht, wenn es nach Ausschöpfung aller Beweismittel nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Strafausspruch entscheidungserheblichen Tatsache gewonnen hat, zugunsten des Angeklagten die für ihn günstigste von …
Dealer mit Waffenfaible
Ein Mitsichführen von Waffen beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann.
Der Wille des Täters, die Waffe im Fall eines …
Der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal1.
Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das …
„Kräutermischungen“ – und die aufgesprühten synthetischen Cannabinoiden
Der Wirkstoff JWH-019 wurde durch die 24. BtMÄndV vom 18.12 20091 mit Wirkung vom 22.01.2010 in die Liste der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen und war deshalb zum jeweiligen Tatzeitpunkt Betäubungsmittel. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr den Grenzwert der nicht …
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – der Kleindealer
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit1.
Eigennützigkeit ist auch in den Fällen gegeben, in denen …
Legal Highs – und das Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel
Bei nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterfallenden synthetischen Cannabinoiden (insbes. JWH 210) handelt es sich nicht um Arzneimittel.
Die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittelgesetz setzt voraus, dass es sich bei den synthetischen Cannabinoiden um Arzneimittel im Sinne des …
BTM-Handel mit der Armbrust
Soweit davon auszugehen ist, dass es sich bei der Armbrust mit vier Pfeilen, die der Angeklagte „zugriffs- und einsatzbereit“ in seiner Wohnung bereit hielt, um einen von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfassten Gegenstand handelt, fehlt es hier …
Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht
Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch im Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts.
Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf …
Die Natural-Entlohnung des Drogenkuriers – und der Verfall
Erlangt ein Drogenkurier das Rauschmittel als Entlohnung für seine die Betäubungsmitteldelikte fördernden Beiträge, unterliegt dieses nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB dem Verfall1.
Dass er sich mit der Entgegennahme seines „Honorars“ das Heroin gleichzeitig verschaffte (…
Der Drogenkurier – als Mittäter des Dealers
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers an einem Betäubungsmittelgeschäft der jeweils konkrete Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transports zu bewerten.
Eine Gehilfenstellung ist danach …
Grasankauf in Holland
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht erforderlich, dass der Täter der Einfuhr die Betäubungsmittel eigenhändig ins Inland verbringt, vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein.…
Handeltreiben – und die einzelnen Verkäufe
Der Zweifelssatz gebietet es nicht, konkret festgestellte Einzelabgaben von Betäubungsmitteln zur Tateinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass die zugrundeliegenden Einzelmengen ganz oder teilweise aus einem – als Gesamtmenge zum Handeltreiben angeschafften – Verkaufsvorrat stammen könnten.…
Koks-Einfuhr durch Bodypacker
Kokain – und sein Nachweis per ESA-Schnelltest
Eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (hier: Kokain) ist aufzuheben, wenn in den Urteils-gründen nicht dargelegt wird, dass es sich bei dem Test (hier: ESA-Schnelltest), mit dem der Betäubungsmittelnachweis erfolgte, um ein wissenschaftlich abgesichertes und in der Praxis als …
BTM-Handel – und die mitgeführte Waffe
Ein Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass …
Die Bande im BTM-Handel
Das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden1.
Ob die auf Verkäufer- …