Der Käufer als Mittäter seines BTM-Dealers?

Zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber von Betäubungsmitteln besteht grundsätzlich weder Mittäterschaft noch ist Beihilfe gegeben. Beide stehen sich als Geschäftspartner gegenüber und verfolgen gegenteilige Interessen; ihr Zusammenwirken ist allein durch die Art der Deliktsverwirklichung notwendig vorgegeben1. So liegt der …

BTM-Handel – als Bandenhandel

Daraus, dass eine Bande im Tatzeitraum noch Bestand hat, folgt nicht, dass jedes von einem Bandenmitglied getätigte Betäubungsmittelgeschäft einen Bandenhandel darstellt. Denn die Annahme einer Bandentat setzt neben einer ausdrücklich oder konkludent getroffenen Bandenabrede zwischen mindestens drei Personen voraus, dass …

Der Drogenkurier als (Mit-)Händler

Bei einem Drogenkurier kann es für eine Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens an der hierfür erforderlichen Eigennützig- keit fehlen. Dies gilt insbesondere, wenn er für den Transport der Betäubungsmittel keine Entlohnung erhalten, sondern vielmehr aufgrund der Drohung seiner Auftraggeber ohne erkennbaren …

Der erpresste Dealer

Wer einen Rauschgifthändler oder kurier mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich der räuberischen Erpressung schuldig. Die Rechtsordnung kennt im Bereich der …

Schlafmohn

Bundesgerichtshof hat den Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln auf eine Wirkstoffmenge von 70 Gramm Morphinhydrochlorid festgesetzt. In dem hier entschiedenen Fall hat das Lnadgericht Nürnberg-Fürth en Angeklagten G. unter anderem wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …

Getrocknete Schlafmohnkapseln

Bundesgerichtshof hat den Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln auf eine Wirkstoffmenge von 70 Gramm Morphinhydrochlorid festgesetzt. In dem hier entschiedenen Fall hat das Lnadgericht Nürnberg-Fürth en Angeklagten G. unter anderem wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …

Geldtransport beim Drogenhandel

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt in Abweichung von der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu entscheiden: „Weder das sowohl dem Transport des Kaufgeldes für die erste als auch der Übernahme der weiteren Betäubungsmittelmenge dienende Aufsuchen des Lieferanten noch die Bezahlung einer zuvor …

2 x nicht geringe Menge

Bereits wiederholt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine geringe Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ein Strafmilderungsgrund ist. Das Zweifache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet …

Koks-Bande

Eine Bande im Sinne des § 30a Abs. 1 Nr. 1 BtMG setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem Willen voraus, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Ta- ten der in § 30a …

Die nicht mehr ganz so geringe Menge

Eine nur geringe Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund1. Diese Strafzumessungserwägung nicht in Widerspruch zu den Feststellungen, ausweislich derer der Grenzwert zur nicht geringen Menge etwa um das 7,8-fache bzw. um das 14-fache überschritten war. Bundesgerichtshof, …

Die Strafbarkeit des Drogenkuriers

Der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen. Er erfasst alle Tätigkeiten, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und schließt damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen ein1. Die Abgrenzung zwischen …

Einziehung von Betäubungsmitteln

Sind Gegenstände einzuziehen, so ist es grundsätzlich erforderlich, sie in der Urteilsformel konkret so zu bezeichnen, dass für die Verfahrensbeteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist. Hierzu gehört im Falle der Einziehung von Betäubungsmitteln auch …

2,5 mal die nicht mehr geringe Menge

Eine geringe Unterschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund. Das 2, 6fache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden kann1. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. …

Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln

Die täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt den dazu tateinheitlich aus geurteilten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; der Besitz tritt in solchen Fällen als Auffangtatbestand hinter der vollendeten Einfuhr zurück1. Eine (mit)täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln …

Drogen als Schmerzmittel

Der unerlaubte Umgang mit Betäubungsmitteln zum Zweck der Eigenbehandlung eines Schmerzpatienten kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs regelmäßig nicht durch § 34 StGB gerechtfertigt sein. Die Drogenkonsumentin kann sich zwar aufgrund des Schmerzverlaufs ihrer Grunderkrankung (hier: Sarkoidose) einer gegenwärtigen Gefahr für …

BTM-Handel – und die Waffe

Der Anwendung des Qualifikationstatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG steht es nicht entgegen, dass nach der Vereinbarung eines auf eine nicht geringe Menge bezogenen Betäubungsmittelgeschäfts nicht festzustellen war, ob die spätere Übergabe der Drogen, bei der ein …