Mitbestimmung im Aufsichtsrat – aber keine Arbeitnehmerzurechnung im Gemeinschaftsbetrieb

Konferenzraum

Für den Schwellenwert von regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz kommt es ausschließlich auf die Beschäftigten der jeweiligen Aktiengesellschaft an. Arbeitnehmer anderer Unternehmen eines Gemeinschaftsbetriebs sind nicht wechselseitig zuzurechnen.

Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen für die Drittelbeteiligung von …

Abberufung eines Geschäftsführers – durch die unzuständige Gesellschafterversammlung

Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Die Abberufung eines Geschäftsführers durch die nach der Satzung dafür nicht zuständige Gesellschafterversammlung ist keine zustandsbegründende Satzungsdurchbrechung. Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte, nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhende Kompetenzverteilung verstoßen, sind lediglich anfechtbar. In dem …

Das Aufsichtsratsmitglied als Unternehmer

Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig. Der Bundesfinanzhof ist in seiner bisherigen Rechtsprechung ohne weitergehende Differenzierung davon ausgegangen, dass Mitglieder von Aufsichtsräten als Unternehmer nach …