Auch die Vermietung von Wohnraum an Unternehmen zur vorübergehenden Unterkunft von Mitarbeitern verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG).
In dem hier entschiedenen Fall mietete der Zwischenvermieter im Jahr 2015 eine 3-Zimmer-Wohnung mit etwa 80 m² …