Die Verabreichung von Dopingsubstanzen an eine minderjährige Hochleistungssportlerin in der ehemaligen DDR stellt einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes dar.
Das Sozialgericht Magdeburg hatte über den Fall einer 1963 geborenen Sportlerin zu entscheiden, die zwischen ihrem 13. …