Überstundenschätzung

Fehlt es an einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit, darf der durchschnittliche Arbeitnehmer die Klausel, er werde „in Vollzeit“ beschäftigt, so verstehen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt.

Steht fest (§ 286 ZPO

Private Raubkopien auf dem Firmenrechner

Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das …

Einziehung eines Nordseehafens

Die Einziehung eines Landeshafens bedarf keiner gesetzlichen Grundlage.

Eine Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung, mit der die Einziehung des Landeshafens verfügt wird, ergibt sich aus der öffentlichen Sachherrschaft des Landes über den landeseigenen Landeshafen. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der …

Die Wahlempfehlung des AStA

Die verfasste Studierendenschaft muss sich vor Wahl der studentischen Mitglieder des Senats der Albert-Ludwigs-Universität neutral verhalten.

So hat jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg untersagt, anlässlich der Wahl der studentischen Mitglieder des Senats der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg …

Das Ende des Betreuungsgeldes

Dem Bundesgesetzgeber fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht soeben auf einen entsprechenden Normenkontrollantrag der Freien und Hansestadt Hamburg einstimmig entschieden hat, die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind …

Das Ende der Herdprämie

Dem Bundesgesetzgeber fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht soeben entschieden hat, die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. …