Das Vorhandensein erheblicher Barmittel begründet auch in Zeiten geringer Kapitalerträge keine Obliegenheit zum Immobilienerwerb zum Zwecke der Steigerung der Rendite.
Insbesondere begründet das Vorhandensein von liquiden Geldmitteln keine Obliegenheit, zur Steigerung der Rendite daraus Immobilien zu erwerben, da angesichts des …