Einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist es grundsätzlich möglich, ein Grundstück zu erwerben.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung angefochten. Auf dem Grundstück der aus 31 Wohneinheiten bestehenden Wohnanlage befinden sich nur …