Der ungesetzliche Einzelrichter

Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt1

Versorgungsehe – und ihre Widerlegung

Bei der Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) stehen der Witwe für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe alle Beweismittel zur Verfügung. Es sind nicht nur „äußere, objektiv erkennbare“, sondern auch „innere, subjektive“ Umstände – insbesondere die Motive der Ehegatten bei der Heirat……

Entlastungsanträge

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG wird eine Steuerentlastung auf Antrag für die näher bezeichneten Energieerzeugnisse (einschließlich Erdgas) gewährt, die nachweislich nach § 2 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG versteuert worden sind und von einem Unternehmen des Produzierenden …

Fehlende tatsächliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat – und die Rückfallklausel im DBA-Südafrika

Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika bestimmt, dass Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Tätigkeit gezahlt werden, „nur“ im Ansässigkeitsstaat besteuert werden können, wenn diese Einkünfte im Ansässigkeitsstaat „der Besteuerung unterliegen“.

In einem …

Beihilfe zur Beihilfe

Zwar ist auch eine „Beihilfe zur Beihilfe“ rechtlich möglich1. Jedoch setzt Beihilfe durch positives Tun einen durch eine bestimmte Handlung erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen voraus2.

Dies gilt in den besonders problematischen Fällen3 der bloßen Vermittlung …

Bedingter Betrugsvorsatz

Ein Eventualvorsatz setzt voraus, dass der Täter die Erfüllung des Tatbestandes nicht erstrebt oder als sicher voraussieht, sondern (nur) für möglich hält und dies billigt.

Für den subjektiven Tatbestand des Betruges bedeutet dies, dass der Täter es für möglich hält …

Volksfest – und wer zahlt die GEMA?

Der GEMA steht kein Zahlungsanspruch gegen eine Stadt wegen sämtlicher Veranstaltungen mit öffentlicher Musikwiedergabe während eines Volksfestes zu, sofern die Stadt nicht zumindest (Mit-)Veranstalter dieses Volksfestes ist. Vor dem Landgericht Kiel stritten die GEMA und die Stadt Kiel um Urheberrechtsvergütungen …