Digitale Türspione in der Wohnungseigentums-Anlage

Wohnhaus

Digitale Türspione dürfen in einer Wohnungseigentums-Anlage nicht installiert werden, solange keine Kontrollmöglichkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie des Verwalters besteht, ob und wie Videoaufzeichnungen gespeichert oder übertragen werden. Ohne diese Überwachungsmöglichkeiten entsteht ein unzulässiger Überwachungsdruck, wodurch die Persönlichkeitsrechte derjenigen verletzt …