Auch bei einem noch nicht verlegten Glasfaseranschluss beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Vertragsschluss und nicht erst im Zeitpunkt des Anschlusses an das Glasfasernetz.
Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über die Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens zur anfänglichen …






