Die Beteiligung des Flugschülers an den Kosten seiner Pilotenausbildung – und das Risiko einer wertlosen Teilschulung

Flugzeugflügel

Vereinbarungen über die Beteiligung eines Arbeitnehmers an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen. Dies gilt auch für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung zum Gegenstand haben In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall1 streiten …