Lässt ein Reiseveranstalter durch das Reisebüro, mit ihm abgestimmte Erklärungen über den Katalog abgeben, so kann er sich nicht auf eine AGB-Klausel berufen, wonach er sich Erklärungen des Reisebüros nicht zurechnen lassen müsse. Einer Fristsetzung gemäß § 651 c Abs. …