Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, ein Schuldverhältnis beendigen zu wollen, also beim Darlehen die Erklärung, dass das hingegebene Geld nunmehr zurückgezahlt werden solle. In der Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde, in der sich der Darlehensnehmer der sofortigen …