Die Kreuze in bayerischen Amtsstuben

Der Freistaat Bayern muss nicht die gemäß dem sog. Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Nach zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts besteht kein individueller Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern. In den beiden jetzt letztinstanzlich …