Aschlussrevision

Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Eine Anschlussrevision gemäß § 554 ZPO ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn ihr Gegenstand in einem unmittelbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit demjenigen der Revision steht. Auf diese Weise wird einerseits der Wille des Gesetzgebers befolgt, wonach …

Ladenöffnungszeiten im Zweibrücken Fashion Outlet – oder: die inzwischen nichtige Rechtsverordnung zum Outlet-Center

Fashion Outlet Center Zweibrücken

Eine wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtige Rechtsverordnung entfaltet – anders als ein zwar rechtswidriger, aber nicht nichtiger Verwaltungsakt – keine Legitimationswirkung für eine nach dem Lauterkeitsrecht zu beurteilende geschäftliche Handlung.  Die Nichtigkeit einer im Ermessen des Normgebers stehenden, ursprünglich …