Das allgemeine Rücksichtnahmegebot nach § 1 Abs. 2 StVO schafft eine gegenseitige Verpflichtung für alle Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Gebot folgt zwar in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 StVO auch die Pflicht, sich auch auf einem Parkgelände vor …