Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus – und die Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher Wahlprüfungsentscheidungen

Rotes Rathaus

Die alleinige und abschließende Gewährung subjektiven Wahlrechtsschutzes durch die Länder bei Wahlen in ihrem Verfassungsraum steht der Statthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht gegen landesverfassungsgerichtliche Wahlprüfungsentscheidungen gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. …