Es existiert zwar ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz, wonach auszuschließen ist, dass ein Käufer ein Kraftfahrzeug erwirbt, dem eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung droht. Ein kausaler Schaden des Käufers in der Form eines ungewollten Vertrages ist jedoch nicht …