Kindesunterhalt: Wann ist Schluss?

Die Verpflichtung von gesteigert Unterhaltspflichtigen ggf. auch unzumutbare Arbeiten anzunehmen, geht nicht so weit, dass dem Unterhaltspflichtigen Einkünfte zugerechnet werden, die er überhaupt nicht erzielen kann. So besteht keine Verpflichtung einer in Vollzeit tätigen Verkäuferin, zusätzlich einer Nebentätigkeit nachzugehen. Hierzu …