Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass eine für den 19. Oktober 2022 für das „Warehouse Schöneberg“ geplante Betriebsratswahl nicht durchzuführen sei. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Lieferdienstes „Gorillas“ und betreibt in Berlin das …