Keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil innerhalb einer nehelichen Lebensgemeinschaft

Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung konnte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) nach der Trennung eines im gehobenen …

Das Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – und kein Ausgleichsanspruch

Nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft bestehen keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil. Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung …

Die erfolglose Eilentscheidung im bayerischen Popularklageverfahren – und keine Verfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsgericht

Bleibt ein Eilantrag im bayerischen Popularklageverfahren auf der Grundlage einer Folgenabwägung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache ohne Erfolg, ist eine hiergegen  – ggrfs. mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen – Verfassungsbeschwerde unzulässig. …

Abrechnung auf Neuwagenbasis?

Bei Unfall des versicherten Fahrzeugs ist eine Abrechnung auf Neuwagenbasis durchzuführen, sofern der betroffene Wagen weniger als 1.000 km Fahrleistung hat und nicht älter als einen Monat ist. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht ausschließlich Teile betroffen sind, bei deren spurenloser …

Das Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – und kein Ausgleichsanspruch

Nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft bestehen keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil. Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung …

Kollision bei einer Rennveranstaltung

Die straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung kann von Teilnehmern einer Veranstaltung, bei der Fahrzeuge auf einer geschlossenen Strecke bewegt werden, gegenüber dem Veranstalter zugunsten anderer Teilnehmer wirksam ausgeschlossen werden. Ein solcher Haftungsausschluss ist grundsätzlich auch durch vom Veranstalter gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen möglich. Fahrfehler …

Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung

Eine satzungsrechtliche Klausel, die einen absoluten Bestandsschutz bekanntermaßen rechtswidriger, geschlechtsbezogen diskriminierender Bescheide zur Feststellung von Rentenanwartschaften vorsieht und den Anwendungsbereich der Neuregelung der Rentenberechnung auf unbeschiedene Mitglieder beschränkt, missachtet die gesetzlichen Grenzen der Bestandskraft von Verwaltungsakten und verletzt Art. 3 …

Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz: grob fehlerhafte Sozialauswahl bei Beschränkung der Auswahl auf einen von mehreren Geschäftsbereichen?

Einer vom Insolvenzverwalter wegen beabsichtigter Betriebsteilstilllegung erklärten Kündigung steht ein vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einer Standortsicherungsvereinbarung vereinbarter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen nicht entgegen. Die Kündigung ist auch nicht wegen einer iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 …

Die erfolglose Eilentscheidung im bayerischen Popularklageverfahren – und keine Verfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsgericht

Bleibt ein Eilantrag im bayerischen Popularklageverfahren auf der Grundlage einer Folgenabwägung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache ohne Erfolg, ist eine hiergegen  – ggrfs. mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen – Verfassungsbeschwerde unzulässig. …

Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung

Eine satzungsrechtliche Klausel, die einen absoluten Bestandsschutz bekanntermaßen rechtswidriger, geschlechtsbezogen diskriminierender Bescheide zur Feststellung von Rentenanwartschaften vorsieht und den Anwendungsbereich der Neuregelung der Rentenberechnung auf unbeschiedene Mitglieder beschränkt, missachtet die gesetzlichen Grenzen der Bestandskraft von Verwaltungsakten und verletzt Art. 3 …