Dauer des sogenannten Genesenenstatus

Mit seiner Beschwerde verfolgt der Antragsteller seinen Antrag weiter, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festzustellen, dass sein Genesenenstatus bis zum 9. Juni 2022 fortbesteht und durch Verordnungs- und Gesetzesänderungen nicht verkürzt worden ist. Der Antragsteller wurde am 9. Dezember …

Verkürzung des Genesenenstatus

Die Antragstellerin begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verkürzung des Genesenenstatus. Hierzu führte das Gericht aus: Die Voraussetzungen für den Erlass einer die Hauptsache vorwegnehmenden Regelungsanordnung liegen nicht vor. Die Dauer des Genesenenstatus wird mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung …