Gegenvorstellung – gegen die PKH-Ablehnung

Die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung ist neben der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO jedenfalls gegen abänderbare Entscheidungen des Gerichts statthaft1. Dies ist etwa bei Gegenvorstellungen gegen Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidungen der Fall. Als außerordentlicher Rechtsbehelf setzt sie substantiierte Darlegungen des Rügeführers …