Wurde während der Ehezeit ein gemeinsames Depot angeschafft und einer der getrennt lebenden Ehepartner Wertpapiere hieraus verkauft, so ist er mangels anderweitiger Vereinbarung zur Auszahlung des anteiligen Erlöses verpflichtet. Regelmäßig liegt der Anspruch bei 50%, soll eine höhere Quote beansprucht …