Verweigerung von Corona-Tests und Verletzung der Maskenpflicht berechtigt private Ersatzschule nicht zum Ausschluss vom Unterricht

Die Schülerin einer privaten Ersatzschule ist auf der Grundlage der Coronabetreuungsverordnung zu Unrecht von der schulischen Nutzung ausgeschlossen worden, nachdem sie sich geweigert hatte, regelmäßige Corona-Tests durchzuführen und in der Schule eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Das hat das Verwaltungsgericht …