Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung. Die Klägerin ist alleinige Inhaberin und Betreiberin eines Restaurants für Fisch- und Steakspezialitäten. Das Restaurant kann ca. 200 Gäste gleichzeitig aufnehmen und beschäftigt regelmäßig zwischen 15 und 20 Arbeitnehmer. Es hat an …