Die Antragsteller wenden sich gegen eine zwischenzeitlich außer Kraft getretene Vorschrift der Elften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 25.03.2021 (GVBl. S. 104) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Elften …