Penisverkrümmung ist nicht lebensbedrohlich – Krankenkasse muss nicht zahlen!

Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall …

Kein Schulbesuch ohne Maske!

Die Antragstellerin begehrt einstweiligen Rechtsschutz, wobei ihr Verlangen im Ergebnis darauf gerichtet ist, vorläufig festzustellen, dass sie die von ihr besuchte Realschule ohne Mund-Nasen-Bedeckung (im Folgenden: Maske) besuchen darf. Die 12-jährige Antragstellerin besucht die Realschule … in N* … (im …