Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen können Arbeitnehmerinnen sein

Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen sind Arbeitnehmerinnen, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: …