Sollen die Angestellten aus sachlichen Gründen stärker an das Unternehmen gebunden werden und wird ihnen aus diesem Grunde eine höhere Jahressonderzahlung gewährt als den gewerblichen Arbeitnehmern, so haben diese aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten grundsätzlich keinen Anspruch auf die höhere Zahlung. Hierzu führte …