Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der klagende Arbeitgeberverband wendet sich gegen die Tariftreueregelung des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe öffentlicher …